Bern, 18.02.2022 – Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Die Lichter müssen fest am Velo angebracht sein, die Pflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit der E-Bike-Fahrenden zu erhöhen.

Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bike-Lenkerinnen und -Lenker das Licht auch tagsüber einschalten. Aufgrund der Bestimmungen zum Tagfahrlicht genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Um besser gesehen zu werden, empfiehlt das Bundesamt für Strassen ASTRA aber, immer Vorder- und Rücklicht einzuschalten.

Die Ausrüstungsvorschriften für die Beleuchtungseinrichtungen bleiben unverändert. Bereits heute müssen an E-Bikes mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht fest angebracht sein. Bei schnellen E-Bikes muss diese Beleuchtung typengenehmigt sein. Als «fest angebracht» gelten auch Anstecklichter. Die Ausrüstung mit speziellen Tagfahrleuchten ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.

Fahren mit Licht am Tag gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen

Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Somit gilt die Lichtpflicht in der Regel auch auf Feldwegen oder Bike-Trails. Wer ohne Licht mit dem E-Bike unterwegs ist, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken gebüsst werden.

 

Quell ASTRA

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