Leider ist die Frontleuchte bei Stromer nicht mehr lieferbar, aber zum Glück gibt es Ersatz.
Die “Supernova V1280” ist mit ein paar Handgriffen und ein wenig Löt-Skills zum leuchten zu bringen.
Die Lampe kommt mit zwei Kabel a zwei Adern, eines ist der Eingang schwarz/rot = plus/minus und das andere Kabel ist der geschaltete Ausgang, von diesem benötigt man den nur den roten Draht, den blauen kann man ignorieren. Im Stecker am Bike hat man braun/schwarz/grün, wobei der Braune der Pluspol ist, der Schwarze der Minuspol und der Grüne ist der geschaltete Pluspol, dieser schaltet die Rückleuchte. Achtung bei falschem polen, also vertauschen von braun/schwarz, ist die Elektronik der Lampe hin und muss beim Hersteller repariert werden.
Wem jetzt beim lesen etwas schwindelig wurde, oder wer bei rot blau schon raus war, kann sich das ganze natürlich gerne beim Fachhändler einbauen lassen.
Aus verlässliche Quelle weiss ich, dass es bei M-Way zum Beispiel in Biel für 319CHF inklusive Einbau sauber erledigt wird, einfach kurze Email an den Shop, zum Beispiel an biel@m-way.ch.
Falls Ihr noch fragen zum Thema habt, könnt Ihr mir auch eine Nachricht zukommen lassen.
Verrückt, ein E-Bike mit Allradantrieb (AWD). Das Championship Edition eBike von Mercedes ist ein Hingucker mit richtig viel Power, der Dualmotor liefert 750W bei 130Nm. Das Geschoss kommt mit Federgabel und Semi-Slicks um die Power auf die Strasse zu bringen.
Bern, 18.02.2022 – Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Die Lichter müssen fest am Velo angebracht sein, die Pflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit der E-Bike-Fahrenden zu erhöhen.
Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bike-Lenkerinnen und -Lenker das Licht auch tagsüber einschalten. Aufgrund der Bestimmungen zum Tagfahrlicht genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Um besser gesehen zu werden, empfiehlt das Bundesamt für Strassen ASTRA aber, immer Vorder- und Rücklicht einzuschalten.
Die Ausrüstungsvorschriften für die Beleuchtungseinrichtungen bleiben unverändert. Bereits heute müssen an E-Bikes mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht fest angebracht sein. Bei schnellen E-Bikes muss diese Beleuchtung typengenehmigt sein. Als «fest angebracht» gelten auch Anstecklichter. Die Ausrüstung mit speziellen Tagfahrleuchten ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.
Fahren mit Licht am Tag gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Somit gilt die Lichtpflicht in der Regel auch auf Feldwegen oder Bike-Trails. Wer ohne Licht mit dem E-Bike unterwegs ist, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken gebüsst werden.